Beiträge von Sandra

    Eine Blutuntersuchung auf einen Gendefekt ist bei Kindern leider nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Seit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes 2010 dürfen Gentests bei Kindern nur dann vorgenommen werden, wenn bereits Symptome vorhanden sind, die auf eine genetische Erkrankung hinweisen. Gibt es keine Symptome, darf kein Gentest gemacht werden.
    Hintergrund ist der, dass man verhindern möchte, dass Kinder als krank abgestempelt werden, obwohl sie noch gar nicht erkrankt sind. Denn auch wenn ein Gendefekt vorliegt, bedeutet das nicht, dass man auch an der Erkrankung erkrankt ist. Der Gendefekt besagt lediglich, dass man die Veranlagung hat, an einer bestimmten Erkrankung zu erkranken. Ob man aber wirklich krank wird, kann niemand vorhersagen.